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Landrat: Änderung der Mandatszuteilung an die Wahlkreise

Medienmitteilung der Landeskanzlei 09.06.2022
 

Die Zu- bzw. Abnahme der stimmberechtigten Bevölkerung in den 12 Wahlkreisen führt zu einer Anpassung der Mandatszuteilung an die einzelnen Wahlkreise gegenüber den Landratswahlen 2019: Die Wahlkreise Oberwil und Sissach gewinnen je ein Mandat auf Kosten der Wahlkreise Münchenstein und Muttenz. 

Für die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise für die Gesamterneuerungswahlen des Landrats am 12. Februar 2023 ist die Zahl der Stimmberechtigten bei der letzten kantonalen Volksabstimmung massgebend, die mindestens 6 Monate vor dem Wahltermin stattgefunden hat. Die für die Mandatszuteilung der kommenden Landratswahlen entscheidende Volksabstimmung fand am Wochenende vom 15. Mai 2022 statt. Die Berechnung der Mandatszuteilung erfolgt gemäss den Vorgaben in § 49 des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte. 

Die Zu- bzw. Abnahme der stimmberechtigten Bevölkerung in den 12 Wahlkreisen verändert die Zuteilung der Mandate an die Wahlkreise gegenüber den Landratswahlen 2019. Die Mandatsanpassungen pro Wahlkreis sind wie folgt:
  • gleich viele Mandate: Allschwil, Binningen, Reinach, Laufen, Pratteln, Liestal, Gelterkinden, Waldenburg
  • ein Mandat weniger: Münchenstein, Muttenz
  • ein Mandat mehr: Oberwil, Sissach 
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