Befürworten Sie die Abschaffung der Kirchensteuern für natürliche Personen? D. h.: Der Kanton erhebt keine Steuern für die Landeskirchen bei deren Mitgliedern mehr, sondern die Landeskrichen müssen die Eintreibung und Administration ihrer Mitgliederbeiträge selbst organisieren und bezahlen.Anmerkung: Im Jahr 2022 betrug der Grundbetrag 160'700 Franken und der Betrag pro Kirchenmitglied rund 56 Franken.
weiterlesenSoll der Kanton BL für bestehende und neu installierte Gasheizungen eine einmalige Abgabe verlangen, welche (zusammen mit der CO2-Abgabe des Bundes) das Heizen mit Erdgas so teuer macht, wie es dies wäre, wenn alle externen Folgekosten (insb. Klima-, Umwelt- & Gesundheitsschäden Dritter) im Gaspreis enthalten wären? Die Höhe der geschuldeten Abgabe würde reduziert werden, wenn CO2-neutrales Biogas oder Abluft-Filtersysteme eingesetzt werden/wurden, falls dies die CO2-/Schadstoffemissionen entsprechend reduziert.
weiterlesenWas gilt es bei der Frageformulierung zu beachten?
Zur AnleitungKanton Baselland
Zeitplan
Bis am 6. November 2022
smartvote BePart: Vorschläge einreichen, voten & kommentieren
Oktober & November 2022
Erarbeitung des Fragebogens durch smartvote
Anfang Dezember 2022
smartvote-Portal offen für Kandidierende
Ende Dezember 2022
smartvote-Portal offen für Wähler/-innen
12. Februar 2023
Landrats- und Regierungsratswahlen