Befürworten Sie die Abschaffung der Kirchensteuern für natürliche Personen? D. h.: Der Kanton erhebt keine Steuern für die Landeskirchen bei deren Mitgliedern mehr, sondern die Landeskrichen müssen die Eintreibung und Administration ihrer Mitgliederbeiträge selbst organisieren und bezahlen.Anmerkung: Im Jahr 2022 betrug der Grundbetrag 160'700 Franken und der Betrag pro Kirchenmitglied rund 56 Franken.
weiterlesenBefürworten Sie zur Entlastung des Verkehrs und aus Umweltschutzgründen die Abschaffung von Steuerabzügen (z. B. für Fahrtkosten oder auswärtige Verpflegung), welche die Mobilität subventionieren?
weiterlesenWas gilt es bei der Frageformulierung zu beachten?
Zur AnleitungKanton Baselland
Zeitplan
Bis am 6. November 2022
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Oktober & November 2022
Erarbeitung des Fragebogens durch smartvote
Anfang Dezember 2022
smartvote-Portal offen für Kandidierende
Ende Dezember 2022
smartvote-Portal offen für Wähler/-innen
12. Februar 2023
Landrats- und Regierungsratswahlen