Befürworten Sie die Abschaffung der Kirchensteuer für juristische Personen (z. B. Unternehmen wie Genossenschaften, GmbHs, Aktiengesellschaften)? Heute erhebt der Kanton Kirchensteuern im Umfang von 5% des Staatssteuerbetrages, den die juristischen Personen sonst schulden. Die Erträge der Kirchensteuer werden an die Landeskirchen entsprechend der Zahl ihrer Kirchen(mit)glieder ausbezahlt.
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Finanzen & Steuern