Befürworten Sie die Abschaffung der Kirchensteuern für natürliche Personen? D. h.: Der Kanton erhebt keine Steuern für die Landeskirchen bei deren Mitgliedern mehr, sondern die Landeskrichen müssen die Eintreibung und Administration ihrer Mitgliederbeiträge selbst organisieren und bezahlen.
Anmerkung: Im Jahr 2022 betrug der Grundbetrag 160'700 Franken und der Betrag pro Kirchenmitglied rund 56 Franken.
Anmerkung: Im Jahr 2022 betrug der Grundbetrag 160'700 Franken und der Betrag pro Kirchenmitglied rund 56 Franken.
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