Soll der Kanton BL für bestehende und neu installierte Gasheizungen eine einmalige Abgabe verlangen, welche (zusammen mit der CO2-Abgabe des Bundes) das Heizen mit Erdgas so teuer macht, wie es dies wäre, wenn alle externen Folgekosten (insb. Klima-, Umwelt- & Gesundheitsschäden Dritter) im Gaspreis enthalten wären? Die Höhe der geschuldeten Abgabe würde reduziert werden, wenn CO2-neutrales Biogas oder Abluft-Filtersysteme eingesetzt werden/wurden, falls dies die CO2-/Schadstoffemissionen entsprechend reduziert.
Politikbereich
Umwelt, Verkehr & Energie