Soll der Kanton es bei der Vergabe von Leistungsaufträgen und Konzessionen u. ä. (bspw. an ÖV-Unternehmen) zur Bedingung machen, dass die Unternehmen von ihren Leistungsbezüger*innen bzw. Kund*innen uneingeschränkt das gesetzliche Zahlungsmittel CHF-Bargeld annehmen müssen?
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