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Formen der Bürger:innen-Beteiligung

Zeitliche Begrenzung bei Auslandsschweizer:innen

Ihr Vorschlag:

Wer seit länger als fünf Jahren nicht mehr in der Schweiz lebt, verliert das aktive und passive Abstimmungs- und Wahlrecht. Das ist in anderen Ländern auch so. Wer mit abstimmt, sollte auch die Folgen tragen müssen.
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