Mitbestimmung
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Wer darf mitbestimmen?
Wer hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und -pflichten?
Vorschläge, wie politisches Engagement und politische Beteiligung angestossen werden können.
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Diese Vorschläge wurden bereits eingereicht
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Beteiligung an EU-Entscheidungen
Die Schweiz könnte die legitimierende Kraft ihrer Verfahren in der EU geltend machen, wenn man Abstimmungen und Bürger:innenräteentscheide zu anstehenden EU-Entscheidungen veranstaltet und deren fiktive Ergebnisse publiziert/ der EU mitteilt. Direkte Demokratie würde so anderswo verständlicher.
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Finanzreferendum
Gegen einzelne Ausgabenposten des Staates kann ein Referendum ergriffen werden
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Mehr Unterschriften für Initiativen/ Referenden
Die Anzahl Unterschriften für Initiativen und fakultative Referenden sollte kantonal und national erhöht werden. Ziel: Reduktion der Anzahl Abstimmungen pro Jahr; verbesserte Stimmbeteiligung. Evtl. Prozentsatz der stimmberechtigten Bevölkerung statt einer fixen Anzahl Unterschriften.
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Beteiligung ausweiten
Brüder:innenräte könnten ein Instrument sein, um die Stimme der Betroffenen ausserhalb des Landes von Entscheidungen im Land darzustellen. Bisher werden diese nur durch ihre Regierungen und damit oft unzureichend oder gar nicht repräsentiert.
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Stimmrecht ab Geburt
Stimmrecht ab Geburt und unabhängig des Passes. Wer 1 Jahr in einer schweizer Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, darf auch abstimmen. Für Kinder können die Eltern abstimmen.
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Bürger:innenräte
Damit sich die Menschen gehört fühlen und sich nicht jede:r selbst durch die Informationen bei Abstimmungen und Wahlen kämpfen muss, könnten Bürger:innenräte Empfehlungen abgeben.
Bürger:innenräte werden aus zufällig gewählten Bürger:innen zusammengesetzt, und diese zum Thema umfassend informiert.
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Nur Steuerzahlende dürfen abstimmen
Nur wer in Basel Steuern bezahlt (z. B. ab CHF 100), soll im Kanton Basel-Stadt auch abstimmen dürfen, unabhängig von der Nationalität. Somit hätten alle Steuerzahlenden eine Stimme, wie ihr Steuergeld verwendet werden soll. Und es gibt keinen "Selbstbedienungsladen" für Nicht-Steuerzahlende.
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Politsche Rechte für Auslander und Ausländerinnen
Niedergelassene Ausländer-innen tragen zu unserer Gesellschaft bei und sollten abstimmen/wählen können. Eine echte Demokratie soll nicht so ein grosser Teil der Bevölkerung von politischer Partizipation auslassen. Diese Rechte sollten nicht an den Erwerb der CH Staatsbürgerschaft geknüpft sein.
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Mitbestimmung für alle
Es müssten alle Bewohner ab 18 Jahren einer Stadt, Region oder Kantons abstimmen und wählen dürfen, die z.B. mindestens seit 3 Jahren in der Stadt, Region oder Kanton wohnhaft sind. Egal welcher Nationalität.
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Stimmrecht ab Erhalt von C-Bewilligung
Alle Bewohner*innen einer Stadt/Gemeinde, die eine C-Bewilligung erhalten, sollten auch politisch eine Stimme erhalten. Dies würde dazu beitragen, dass sich die sog. "Niedergelassenen" auch politisch gehört fühlen, nicht nur geduldet. Das "Ankommen" im Land würde dadurch gestärkt.
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Keine Endlos-Wiederholungen für Abstimmungen
Damit nicht innert kurzer Zeit über dasselbe Thema abgestimmt werden muss, soll ein 5-Jahre-Moratorium gelten. D.h., dass über ein Thema erst wieder nach 5 Jahren abgestimmt werden kann (auch nicht unter einem neuen Namen). Dies soll sowohl für Initiativen als auch fakultative Referenden gelten.
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Attraktivität von Einbürgerungen fördern
Preise senken, proaktive Information über den Einbürgerungsprozess, Willkommensgruss für Neubürgerinnen. Viele Schweizer*innen die von Geburt an die Staatsbürgerschaft besitzen wissen ungenügend Bescheid über die verschiedenen Ebenen (Bund, Kanton, Bürgergemeinde)
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Generationenbeteiligung
Rechte zukünftiger Generationen in einem festgelegten Zeithorizont (z.B. 100 Jahre) sollten verbindlich von Bürger:innenräten bei politischen Entscheidungen vertreten werden.
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"Ausländer"wahlrecht
Wahlrecht für alle Bürger:innen automatisch mit Ausweis C
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Genehmigung jährliches Staatsbudget durch Volk
Das jährliche Budget bedarf zur Inkrafttreten ein Volksmehr. Das jährliche Budget ist dem Stimmvolk zur Genehmigung vorzulegen. Bei Nicht-Genehmigung gilt das alte Budegt mit x% Abschlag. Die Vorlage fördert die politischen Partizipation, erhöht die Transparenz, berücksichtigt Präferenzen des Volkes
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