Digitale Teilhabe: Grundrecht für alle. (Hintegrund: Eine immer digitalere Schweiz verlangt auch, dass die Bevölkerung daran teilnehmen kann. Viele eServices und viel Alltägliches kann hierbei nicht oder nur eingeschränkt abgehandelt werden, wenn kein Mindestmass an IT-Ausrüstung vorhanden ist. Durch den föderalistischen Aufbau der Schweiz wird die Notwendigkeit (bspw. bei der Sozialhilfe) nicht überall erkannt und bearbeitet. Wer sich heute keinen PC leisten kann, für die oder den wird es auch künftig nicht einfach werden, am Arbeitsmarkt, Bildungsangeboten und anderen Lebensbereichen anzuknüpfen. Wenn die Schweiz ein wirklich digitales Land werden soll, dann soll die Digitalisierung nicht nur als Fragestellung für Wirtschaft und Verwaltung gelten, sondern auch dafür gesorgt werden, dass auch alle teilnehmen können.)
Digitale Teilhabe: Grundrecht für alle
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Glauben Sie, dass die verantwortungsvolle Nutzung von Daten ein Schlüssel zu medizinischem Fortschritt ist?
Datennutzung für medizinischen Fortschritt
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Alle Projekte für E-Voting sollten eingestellt werden, da diese sich nicht für alle Stimmberechtigten verständlich und sicher umsetzen lassen.
E-Voting stoppen
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Die Schweiz sollte sich an internationalen Vorhaben, wie dem europäischen Gesundheitsdatenraum, beteiligen.
Partizipation der Schweiz am EHDS
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Zeitplan
Februar 2023
Partizipative Themensammlung
Bis Mai 2023
Ausarbeitung des Fragebogens
Ab Mitte Juni 2023
Fragebogen-Zugang für Kandidierende (via smartvote)
Ab Ende August 2023
Öffentliches Vergleichstool & Datenauswertungen
22. Oktober 2023
Wahltag